VERBRAUCHSAUSWEIS
Was tatsächlich verbraucht wurde
Gerechnet wird mit den Abrechnungen der vergangenen Jahre – also mit dem, was die bisherigen Bewohner geheizt haben.
- Grundlage
- Heiz- und Energieabrechnungen. Bis Ende 2026 drei aufeinanderfolgende Abrechnungsjahre (36 Monate), ab dem 1. Januar 2027 zwei Jahre, getrennt nach Energieträgern. Der jüngste Abrechnungszeitraum darf beim Ausstellen nicht älter als 18 Monate sein – das gilt vorher wie nachher.
- Spricht dafür
- Deutlich günstiger und schneller, wenn die Abrechnungen vorliegen.
- Spricht dagegen
- Hängt am Verhalten der Vorbewohner. Ein sparsamer Haushalt lässt ein ungedämmtes Haus gut aussehen – und ein gut gedämmtes Haus mit offenen Fenstern schlecht.
- Geht nicht, wenn
- die Wohnung länger leer stand oder Abrechnungen fehlen.