Zum Inhalt springen

Ratgeber · Verkaufen

Nebenkosten beim Hausverkauf: Was zahlt der Verkäufer?

Zu den einzelnen Kosten

Wer ein Haus verkauft, denkt zuerst an den Preis. Einige Kosten fallen aber auch auf der Verkäuferseite an – manche immer, manche nur in bestimmten Fällen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Posten es gibt, wer sie üblicherweise trägt und wo Sie im Einzelfall nachfragen sollten.

Stand: 26. Oktober 2026 · Beschrieben ist die Praxis in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern, nicht die Rechtslage im Einzelfall. Konkrete Beträge nennen Notar, Bank und Steuerberater. Geschrieben von Sebastian Nagel, Immobilienmakler in Rostock-Warnemünde.

Kurz gesagt

Drei Sätze,
bevor Sie weiterlesen

Das Wichtigste passt in drei Absätze. Alles danach sind Einzelheiten.

  1. Die großen Kaufnebenkosten trägt meist der Käufer

    Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch für den Eigentumswechsel zahlt in der Praxis in aller Regel der Käufer. Was im Einzelfall gilt, steht im Kaufvertrag.

  2. Beim Verkäufer hängt es an der Finanzierung

    Ist das Haus noch belastet, kommen die Löschung der Grundschuld und gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank hinzu. Das sind oft die größten Posten auf Verkäuferseite.

  3. Manches ist Pflicht, manches eine Entscheidung

    Ein Energieausweis ist beim Verkauf vorgeschrieben. Maklerprovision, Gutachten oder Reparaturen vor dem Verkauf hängen davon ab, wie Sie verkaufen.

Die Kosten im Einzelnen

Welche Nebenkosten beim Hausverkauf anfallen können

Welche Nebenkosten beim Hausverkauf auf Sie zukommen, hängt vor allem an drei Fragen: Ist das Haus noch finanziert? Verkaufen Sie mit oder ohne Makler? Und wie lange gehört Ihnen die Immobilie schon? Die folgenden Posten sind die, nach denen Eigentümer uns am häufigsten fragen.

Löschung der Grundschuld

Steht im Grundbuch noch eine Grundschuld für einen Kredit, wird sie in der Regel beim Verkauf gelöscht – der Käufer möchte ein lastenfreies Haus. Dafür fallen Gebühren beim Notar und beim Grundbuchamt an. Wie hoch sie sind, richtet sich nach dem eingetragenen Betrag; der Notar kann Ihnen das vorab sagen.

Ist der Kredit schon abbezahlt, die Grundschuld aber noch eingetragen, braucht es trotzdem eine Löschungsbewilligung der Bank. Die sollten Sie früh anfordern.

Vorfälligkeits­entschädigung

Wer einen Kredit mit fester Zinsbindung vorzeitig ablöst, muss der Bank unter Umständen eine Entschädigung zahlen. Ob sie anfällt und wie hoch sie ist, berechnet die Bank – fragen Sie dort nach, bevor Sie einen Preis festlegen. Manchmal lässt sich das Darlehen auch auf eine neue Immobilie übertragen; auch das klärt die Bank.

Energieausweis und Unterlagen

Beim Verkauf muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. Dazu kommen Unterlagen wie Grundbuchauszug, Flurkarte oder Bauakte, für die Ämter Gebühren verlangen können.

Wenn Sie uns mit dem Verkauf beauftragen, sind Energieausweis und Unterlagenbeschaffung in der Provision enthalten.

Maklerprovision

Verkaufen Sie mit Makler, fällt eine Provision an. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen teilen sich Käufer und Verkäufer sie in der Regel zu gleichen Teilen – dafür gibt es eine gesetzliche Regelung.

Bei uns sind es 2,98 % inklusive Mehrwertsteuer je Seite. Für Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und Gewerbe gelten gesonderte Vereinbarungen.

Steuern auf den Gewinn

Haben Sie das Haus nicht selbst bewohnt und es erst vor wenigen Jahren gekauft, kann der Gewinn aus dem Verkauf steuerpflichtig sein. Es gibt dafür eine Haltefrist und Ausnahmen bei Eigennutzung. Ob das bei Ihnen zutrifft, klärt ein Steuerberater – am besten, bevor der Kaufvertrag unterschrieben ist.

Was nicht sein muss

Renovierungen, Gutachten oder Home-Staging sind keine Pflicht. Ob sich eine Ausgabe vor dem Verkauf lohnt, lässt sich erst sagen, wenn der Wert der Immobilie eingeschätzt ist. Oft ist es besser, kleine Mängel offen zu benennen, als kurz vor dem Verkauf viel Geld hineinzustecken.

Häufige Fragen zu den Nebenkosten

Wer zahlt den Notar beim Hausverkauf?

Die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch trägt in der Praxis in aller Regel der Käufer. Die Löschung einer Grundschuld des Verkäufers zahlt dagegen meist der Verkäufer. Maßgeblich ist, was im Kaufvertrag steht.

Muss der Verkäufer Grunderwerbsteuer zahlen?

In der Regel nicht. Die Grunderwerbsteuer trägt üblicherweise der Käufer; so wird es im Kaufvertrag vereinbart.

Wann muss ich die Kosten bezahlen?

Notar- und Grundbuchgebühren werden nach der Abwicklung abgerechnet. Die Ablösung des Kredits und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung werden meist direkt aus dem Kaufpreis beglichen: Der Notar sorgt dafür, dass die Bank ihr Geld erhält und die Grundschuld gelöscht wird.

Was kostet ein Energieausweis?

Das hängt von Art und Größe des Hauses und vom Aussteller ab. Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf, kümmern wir uns um den Ausweis, und er ist in der Provision enthalten.

Lohnt sich eine Renovierung vor dem Verkauf?

Nicht automatisch. Ob sich eine größere Renovierung im Preis wiederfindet, hängt an Objekt, Lage und Käuferkreis. Oft reichen kleine Dinge, die beim ersten Eindruck stören. Wir schauen uns das bei der Bewertung mit Ihnen an.

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Konkrete Beträge nennen Notar, Bank und Grundbuchamt im Einzelfall.

Der nächste Schritt

Sprechen wir über
den Verkauf Ihres Hauses

Sie möchten wissen, was bei Ihrem Verkauf konkret anfällt? Wir gehen die Posten mit Ihnen durch und sagen Ihnen, welche Fragen Sie Notar, Bank oder Steuerberater stellen sollten.

Telefon

Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr.

E-Mail

ed.mitnevommi@tkatnok

Wo das Haus liegt und ob es noch finanziert ist – mehr brauchen wir für eine erste Antwort nicht.