Alle entscheiden mit
Ein Nachlassgrundstück zu verkaufen ist eine gemeinschaftliche Entscheidung der Erben. Auch wer nur einen kleinen Anteil hält, gehört an den Tisch.
In der Praxis heißt das
- Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen
- Eine Vollmacht kann die Abstimmung vereinfachen – wie, sagt der Notar
- Wer im Ausland lebt, sollte früh eingebunden werden