Zum Inhalt springen
Wohnzimmer eines älteren Hauses mit Bleiglasfenster und Blick in den Garten

Geerbte Immobilie

Erst klären,
dann entscheiden

Ein geerbtes Haus wirft Fragen auf, bevor es Entscheidungen erlaubt: Wer ist eingetragen, wer entscheidet mit, was liegt überhaupt an Unterlagen vor. Den Verkauf übernehmen wir, sobald es so weit ist – und sagen Ihnen vorher offen, was davor geklärt sein muss und wer dafür zuständig ist.

Kein Termindruck. Viele melden sich lange vor einem Verkauf, nur um zu wissen, woran sie sind.

Vor dem Verkauf

Vier Dinge, die vorher feststehen

Keines davon erledigt ein Makler. Es hilft aber zu wissen, in welcher Reihenfolge diese Punkte drankommen – und an welche Stelle man sich jeweils wendet.

  1. 01

    Wer Erbe ist

    Das ergibt sich aus einem Testament oder Erbvertrag; liegt beides nicht vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wo kein Testament da ist, weist in der Regel ein Erbschein die Erbenstellung nach.

    ZuständigNachlassgericht beim Amtsgericht, Antrag über das Gericht oder einen Notar

  2. 02

    Ob das Erbe angenommen wird

    Ein Erbe lässt sich auch ausschlagen. Dafür gilt eine kurze gesetzliche Frist. Wer nicht sicher ist, was im Nachlass steckt, sollte das innerhalb dieser Frist klären – danach ist die Entscheidung gefallen.

    ZuständigNachlassgericht oder Notar, bei Zweifeln ein Fachanwalt für Erbrecht

  3. 03

    Das Grundbuch berichtigen

    Verkaufen kann nur, wer als Eigentümer eingetragen ist oder seine Erbenstellung nachweist. Wird die Berichtigung zeitnah nach dem Erbfall beantragt, ist sie in der Regel gebührenfrei. Wie es in Ihrem Fall läuft, sagt Ihnen der Notar.

    ZuständigGrundbuchamt, in der Regel über einen Notar

  4. 04

    Was mit dem Haus ist

    Steht es leer, ist es vermietet, ist es noch voll mit Hausrat? Davon hängt ab, was vor einer Vermarktung passieren muss, in welcher Reihenfolge – und ob überhaupt jemand hinein kann.

    ZuständigDas sehen wir uns mit Ihnen gemeinsam an

Nichts davon ist Rechtsberatung. Wir kennen den üblichen Weg, weil wir ihn oft begleiten – verbindlich beantwortet Ihre Fragen der Notar, das Nachlassgericht oder ein Fachanwalt für Erbrecht.

Erbengemeinschaft

Wenn mehrere erben

Die Immobilie gehört dann allen gemeinsam, nicht in Teilen. Verkaufen lässt sie sich nur, wenn alle mitziehen. Genau an dieser Stelle hakt es in der Praxis am häufigsten.

Alle entscheiden mit

Ein Nachlassgrundstück zu verkaufen ist eine gemeinschaftliche Entscheidung der Erben. Auch wer nur einen kleinen Anteil hält, gehört an den Tisch.

In der Praxis heißt das

  • Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen
  • Eine Vollmacht kann die Abstimmung vereinfachen – wie, sagt der Notar
  • Wer im Ausland lebt, sollte früh eingebunden werden

Einer will halten, einer verkaufen

Der häufigste Fall – und selten eine Frage des schlechten Willens. Oft steht schlicht keine belastbare Zahl im Raum, an der sich alle orientieren könnten.

Was hilft

  • Eine nachvollziehbare Einschätzung des Werts, auf die sich alle beziehen können
  • Ein Miterbe kann die anderen auszahlen – der Preis dafür braucht dieselbe Grundlage
  • Wir liefern die Grundlage, nicht die Einigung

Wenn keine Einigung gelingt

Es gibt den Weg über eine Teilungsversteigerung. Er ist möglich, aber der letzte, und er nimmt allen Beteiligten die Steuerung aus der Hand.

Vorher bedenken

  • Anders als beim freien Verkauf wird dabei nicht verhandelt
  • Was am Ende herauskommt, lässt sich vorher nicht sagen
  • Bevor es so weit kommt, gehört ein Fachanwalt für Erbrecht dazu

Wir sind hier Makler, nicht Schlichter zwischen den Beteiligten. Was wir beitragen können, ist eine nachvollziehbare Einschätzung des Werts – und ein Verkauf, der sauber läuft, sobald die Entscheidung steht.

Zuständigkeiten

Wer beantwortet was

Bei einer geerbten Immobilie reden mehrere Stellen mit. Diese Übersicht sagt, wen Sie womit ansprechen – und wo wir aufhören.

FrageWer antwortet

Bin ich Erbe, und brauche ich einen Erbschein?

Nachlassgericht oder Notar

Das Nachlassgericht sitzt beim zuständigen Amtsgericht. Den Antrag können Sie dort oder über einen Notar stellen.

Wie wird das Grundbuch berichtigt?

Grundbuchamt, in der Regel über den Notar

Zeitnah nach dem Erbfall beantragt, ist die Berichtigung in der Regel gebührenfrei.

Fällt Erbschaftsteuer an, und wie hoch?

Steuerberater oder Finanzamt

Freibeträge und Bewertung hängen am Einzelfall. Dazu sagen wir bewusst nichts.

Muss ich auf den Verkaufserlös Steuern zahlen?

Steuerberater

Das hängt unter anderem davon ab, wann die verstorbene Person die Immobilie erworben hat und wie sie genutzt wurde.

Wir sind uns in der Erbengemeinschaft nicht einig.

Fachanwalt für Erbrecht

Bei festgefahrenen Lagen kommt auch eine Mediation in Frage, bevor jemand den Rechtsweg geht.

Die Wohnung ist vermietet – was gilt dann?

Grundsatz allgemein, Einzelfall beim Anwalt

Kauf bricht nicht Miete: Das Mietverhältnis läuft mit dem Käufer weiter. Alles Weitere beantwortet ein Fachanwalt für Mietrecht.

Was ist die Immobilie wert?

Das sind wir

Eine erste Einschätzung liefert der Bewertungsrechner, die Einordnung das Gespräch vor Ort.

Welche Unterlagen werden gebraucht, und woher kommen sie?

Das sind wir

Die Beschaffung gehört zum Auftrag und wird nicht gesondert berechnet.

Wie läuft der Verkauf ab?

Das sind wir

Von der Aufbereitung über die Vermarktung und die Besichtigungen bis zur Beurkundung und Übergabe.

Wir beraten weder rechtlich noch steuerlich und sagen Ihnen auch nicht voraus, wie eine Rechtsfrage in Ihrem Fall ausgeht. Was wir übernehmen, ist der Verkauf – und den auch dann, wenn drumherum noch nicht alles geklärt ist.

Mehr dazu:Ratgeber: Haus geerbt – was tun?VerkaufsunterlagenImmobilie bei Scheidung verkaufenGrundstück verkaufen

Nächster Schritt

Ein Gespräch, bevor Sie
irgendetwas entscheiden

Rufen Sie an, auch wenn noch nichts geklärt ist. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall als Nächstes ansteht und wer dafür zuständig ist – ohne dass Sie sich zu etwas verpflichten.

Telefon

Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr. Vertraulich.

E-Mail

ed.mitnevommi@tkatnok

Schreiben Sie kurz, worum es geht.