Zum Inhalt springen

Leistung · Energieausweis

Energieausweis in Rostock
erstellen lassen

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Die Unterschiede

Wenn wir Ihre Immobilie in Rostock oder Umgebung verkaufen oder vermieten, lassen wir den Energieausweis für Sie erstellen: Wir wählen den Aussteller, liefern die Daten zu und haben die Pflichtangaben rechtzeitig fürs Inserat. Hier steht außerdem, wer ausstellen darf, was ein Ausweis kostet – und warum einer für 29 Euro selten eine gute Idee ist.

Stand: 14. September 2026 · Preisangaben nach ADAC, abgerufen am 14. September 2026. Geschrieben von Sebastian Nagel, Immobilienmakler in Rostock-Warnemünde.

Ausgefüllter Energieausweis auf einem Schreibtisch neben Laptop und Zimmerpflanze

Die kurze Antwort

Kurz gesagt

Drei Sätze, die die häufigsten Fragen abräumen. Die Begründungen stehen darunter.

  1. Wer darf

    Nur Fachleute mit der im Gesetz verlangten Qualifikation: Ingenieurinnen und Ingenieure, Architekten, Physikerinnen, bestimmte Handwerksmeister, Schornsteinfeger und Energieberater. Ein amtliches Zertifikat dafür gibt es nicht – deshalb lohnt der Blick in die Expertenlisten des Bundes oder der dena.

  2. Was es kostet

    Ein Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus liegt üblicherweise bei 50 bis 120 Euro, ein Bedarfsausweis bei 300 bis 500 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern steigt beides deutlich. Angebote unter 70 Euro sind ein Warnzeichen.

  3. Wie lange es dauert

    Drei bis fünf Tage, wenn alle Daten vorliegen. Beim Bedarfsausweis kommt der Termin für die Begehung dazu. Fangen Sie damit an, sobald der Verkauf oder die Vermietung feststeht – nicht erst, wenn das Inserat fertig ist.

Wenn wir für Sie verkaufen oder vermieten, beauftragen wir den Ausweis und liefern dem Aussteller die Daten zu. Sie bekommen ihn fertig auf den Tisch, abgegolten mit der Provision beziehungsweise der Courtage.

Die Aussteller

Wer einen Energieausweis
ausstellen darf

Das Gesetz zählt die Berufsgruppen auf, die dazu berechtigt sind – und verlangt je nach Ausbildung zusätzlich eine Fortbildung oder mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Energieeinsparung. Ein amtliches Siegel für Aussteller gibt es dagegen nicht.

Berechtigt sind unter anderem

  • Ingenieurinnen und Ingenieure
  • Architektinnen und Architekten
  • Physikerinnen und Physiker
  • Handwerksmeister bestimmter Gewerke
  • Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger
  • Energieberaterinnen und Energieberater

Die Berufsbezeichnung allein genügt nicht: Verlangt wird zusätzlich eine einschlägige Ausbildung, Fortbildung oder Berufserfahrung. Ein Handwerksmeister im Malerhandwerk darf deshalb nicht automatisch ausstellen, ein Heizungsbaumeister mit Zusatzqualifikation sehr wohl.

Wo Sie einen finden

  • Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes

    Das öffentliche Verzeichnis unter energie-effizienz-experten.de. Wer dort steht, hat seine Qualifikation nachgewiesen und muss sie regelmäßig auffrischen.

  • Ausstellerdatenbank der dena

    Die Deutsche Energie-Agentur führt ein eigenes Verzeichnis von Ausstellern, nach Postleitzahl durchsuchbar.

  • Der Schornsteinfeger vor Ort

    Viele bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger stellen Energieausweise aus und kennen die Heizung ohnehin.

Kein amtliches Siegel

Es gibt keine staatliche Zulassung, die man sich zeigen lassen könnte, und niemand prüft die Ausweise routinemäßig nach. Wer ausstellt, muss die Berechtigung selbst belegen können – fragen Sie im Zweifel danach oder wählen Sie jemanden aus einem der beiden Verzeichnisse.

Wir arbeiten in Rostock und Umgebung mit Ausstellern zusammen, die wir kennen. Wenn wir Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten, nehmen wir Ihnen diese Auswahl ab.

Preise

Was ein Energieausweis
kostet

Die Preise sind nicht gesetzlich geregelt, sie werden frei vereinbart. Diese Spannen geben wieder, was in der Praxis üblich ist – der Bedarfsausweis kostet mehr, weil das Gebäude dabei tatsächlich aufgenommen und durchgerechnet wird.

AusweisartEin- und ZweifamilienhausMehrfamilienhaus
VerbrauchsausweisGerechnet wird mit vorhandenen Abrechnungen, meist ohne Ortstermin.50 bis 120 Euro100 bis 400 Euro
BedarfsausweisAufnahme der Bauteile, in der Regel mit Begehung. Enthält Modernisierungsempfehlungen.300 bis 500 Euro500 bis 1.500 Euro

Spannen nach ADAC und Verbraucherzentrale, abgerufen am 14. September 2026. Was am Ende auf der Rechnung steht, hängt an Größe, Baujahr und Datenlage – holen Sie zwei Angebote ein.

Vorsicht unter 70 Euro

Die Verbraucherzentrale warnt vor Billigangeboten im Netz: Ausweise für unter 70 Euro sind häufig fehlerhaft, und ein Bedarfsausweis, der ohne Begehung und allein aus einem Online-Formular entsteht, ist kaum belastbar. Im Inserat stehen dann Werte, die später niemand halten kann.

Wer für Fehler geradesteht

  • Der Aussteller haftet für die Richtigkeit der Angaben im Ausweis.
  • Er darf die Daten, die Sie liefern, nur verwenden, solange keine begründeten Zweifel daran bestehen.
  • Ist der Ausweis fehlerhaft, haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung.
  • Nach außen – gegenüber Käufer, Mieter und Behörde – bleibt der Eigentümer in der Pflicht.

Bei einem Verkaufs- oder Vermietungsauftrag beauftragen wir den Ausweis für Sie. Die Kosten sind mit der Provision beziehungsweise der Courtage abgegolten, es kommt keine gesonderte Rechnung.

Vorbereitung

Was der Aussteller
von Ihnen braucht

Fast die gesamte Wartezeit entsteht dadurch, dass Unterlagen fehlen. Wer die folgenden Angaben beim ersten Kontakt beisammen hat, bekommt den Ausweis meist innerhalb weniger Tage.

FÜR DEN VERBRAUCHSAUSWEIS

Die Abrechnungen

  • Heiz- und Energiekostenabrechnungen aus drei aufeinanderfolgenden Jahren – ab 2027 genügen zwei, dafür getrennt nach Energieträgern
  • Der jüngste Abrechnungszeitraum darf beim Ausstellen höchstens 18 Monate zurückliegen
  • Bei Öl, Pellets oder Flüssiggas: die Lieferscheine des Zeitraums
  • Angaben zu Leerständen in diesen Jahren
  • Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes und Baujahr der Heizung

FÜR DEN BEDARFSAUSWEIS

Das Gebäude selbst

  • Baupläne, Baubeschreibung oder Grundrisse, soweit vorhanden
  • Angaben zu Außenwänden, Fenstern, Dach und Kellerdecke – Material und Dämmung
  • Heizung und Warmwasserbereitung: Art, Baujahr, Energieträger
  • Nachweise über Modernisierungen, etwa neue Fenster oder eine gedämmte Fassade
  • Fotos der Fassade, oder ein Termin für die Begehung vor Ort

Wie lange es dauert

3 bis 5 Tage
Verbrauchsausweis, wenn die Abrechnungen vollständig vorliegen.
+ 1 Termin
Bedarfsausweis: dazu kommt die Begehung, die erst einmal in den Kalender passen muss.
10 Jahre
So lange gilt der fertige Ausweis – ab dem Tag der Ausstellung.

Fangen Sie damit an, sobald der Verkauf oder die Vermietung feststeht. Die Pflichtangaben aus dem Ausweis müssen schon im Inserat stehen – wer erst danach bestellt, verschiebt den Start um ein bis zwei Wochen.

Nachgefragt

Häufige Fragen
zur Erstellung

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird – kurz beantwortet.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten, Physikerinnen und Physiker, Handwerksmeister bestimmter Gewerke, Schornsteinfeger und Energieberater – jeweils mit der im Gesetz verlangten Ausbildung, Fortbildung oder Berufserfahrung. Eine staatliche Zulassung, die man vorzeigen könnte, gibt es nicht. Verlässlich sind die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes und die Ausstellerdatenbank der dena.

Was kostet ein Energieausweis?

Ein Verbrauchsausweis für ein Ein- oder Zweifamilienhaus liegt üblicherweise bei 50 bis 120 Euro, für ein Mehrfamilienhaus bei 100 bis 400 Euro. Ein Bedarfsausweis kostet 300 bis 500 Euro beziehungsweise 500 bis 1.500 Euro. Die Preise sind frei vereinbar, es gibt keine Gebührenordnung.

Grundlage: ADAC und Verbraucherzentrale, abgerufen am 14. September 2026

Wie lange dauert es, bis der Ausweis da ist?

Liegen alle Daten vor, sind drei bis fünf Tage realistisch. Beim Bedarfsausweis kommt der Termin für die Begehung dazu. Der größte Zeitfresser sind fehlende Abrechnungen oder Bauunterlagen – nicht der Aussteller.

Kann ich den Energieausweis online bestellen?

Ja, und beim Verbrauchsausweis ist das auch üblich, weil dafür nur die Abrechnungen ausgewertet werden. Die Verbraucherzentrale warnt allerdings vor sehr billigen Angeboten: Ausweise für unter 70 Euro sind häufig fehlerhaft, und ein Bedarfsausweis allein aus einem Online-Formular, ohne Begehung, ist kaum belastbar.

Grundlage: Verbraucherzentrale, abgerufen am 14. September 2026

Welche Unterlagen muss ich bereitlegen?

Für den Verbrauchsausweis die Heiz- und Energieabrechnungen dreier aufeinanderfolgender Jahre – ab 2027 genügen zwei –, dazu Angaben zu Leerständen, Wohnfläche und Baujahr. Für den Bedarfsausweis Baupläne oder Baubeschreibung, Angaben zu Wänden, Fenstern, Dach und Kellerdecke sowie zur Heizung, und Nachweise über Modernisierungen.

VerkaufsunterlagenUnterlagen für Vermieter
Was ist, wenn im Ausweis falsche Werte stehen?

Der Aussteller haftet für die Richtigkeit und darf Ihre Angaben nur verwenden, solange keine begründeten Zweifel daran bestehen. Ist der Ausweis fehlerhaft, haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Gegenüber Käufer, Mieter und Behörde bleibt aber der Eigentümer in der Pflicht – deshalb lohnt es sich, nicht am falschen Ende zu sparen.

Kümmern Sie sich darum, wenn Sie für mich verkaufen?

Ja. Liegt kein gültiger Ausweis vor, beauftragen wir ihn, wählen den Aussteller aus und liefern die Daten zu. Sie bekommen ihn fertig auf den Tisch. Das ist mit der Provision beziehungsweise der Courtage abgegolten.

Immobilie verkaufenImmobilie vermieten

Der nächste Schritt

Sollen wir den Ausweis
für Sie beauftragen?

Bei einem Verkaufs- oder Vermietungsauftrag gehört das dazu: Wir wählen den Aussteller, liefern die Daten zu und haben die Pflichtangaben rechtzeitig fürs Inserat. Wenn Sie erst einmal nur wissen wollen, welche Art Ausweis Sie brauchen und was das kostet, rufen Sie an – das klären wir in zwei Minuten.

Telefon

Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr.

E-Mail

ed.mitnevommi@tkatnok

Baujahr, Anzahl der Wohnungen und ob Abrechnungen vorliegen – mehr brauchen wir für eine erste Antwort nicht.