FÜR DEN VERBRAUCHSAUSWEIS
Die Abrechnungen
- Heiz- und Energiekostenabrechnungen aus drei aufeinanderfolgenden Jahren – ab 2027 genügen zwei, dafür getrennt nach Energieträgern
- Der jüngste Abrechnungszeitraum darf beim Ausstellen höchstens 18 Monate zurückliegen
- Bei Öl, Pellets oder Flüssiggas: die Lieferscheine des Zeitraums
- Angaben zu Leerständen in diesen Jahren
- Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes und Baujahr der Heizung