Ja, in den meisten Fällen wird der Verkaufserlös eines Hauses bei einer Scheidung geteilt, aber wie genau die Aufteilung erfolgt, hängt von den individuellen Umständen ab:
A) Zugewinngemeinschaft: In Deutschland leben Ehepaare in der Regel im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nichts anderes vereinbart haben. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen (einschließlich eines Hauses) bei einer Scheidung geteilt wird. Der Erlös aus dem Verkauf des Hauses wird somit zwischen den Ehepartnern aufgeteilt, abhängig vom jeweiligen Zugewinn während der Ehe.
B) Ehevertrag: Wenn ein Ehevertrag vorliegt, kann der Vertrag andere Regelungen vorsehen, zum Beispiel eine Gütertrennung. In diesem Fall wird das Vermögen nicht geteilt, und jeder behält das, was er erworben hat.
C) Gerichtliche Entscheidung: Falls die Ehepartner sich nicht einigen können, kann ein Gericht entscheiden, wie der Erlös aufgeteilt wird. Es kann auch ein Zugewinnausgleich durchgeführt werden, bei dem der Partner, der während der Ehe mehr Vermögen erworben hat, einen Teil davon abgeben muss.
Es ist wichtig, die genauen Eigentumsverhältnisse und den Ehevertrag zu prüfen, um zu bestimmen, wie der Verkaufserlös aufgeteilt wird. Ein Anwalt für Familienrecht kann dabei helfen, diese Fragen zu klären.