Die Begriffe Vorerbe und Nacherbe sind eng miteinander verknüpft, aber sie unterscheiden sich in den Rechten und Pflichten. Der Vorerbe erhält das Erbe zunächst, muss dieses jedoch verwalten und darf es nicht ohne Weiteres veräußern oder verschenken. Das geerbte Vermögen wird nach dem Tod des Vorerben an den Nacherben weitergegeben. Der Nacherbe ist die Person, die nach dem Tod des Vorerben das Erbe endgültig übernimmt.
1. Rechte des Vorerben
Der Vorerbe hat grundsätzlich das Recht, das geerbte Vermögen zu nutzen und von den Erträgen zu profitieren. Beispielsweise kann der Vorerbe eine geerbte Immobilie bewohnen oder daraus Einkünfte erzielen. Er hat jedoch keine uneingeschränkten Verfügungsrechte und darf beispielsweise keine Immobilien verkaufen oder verschenken, ohne dass dies den Nacherben schädigt.
2. Pflichten des Vorerben
Der Vorerbe ist verpflichtet, das Erbe im Sinne des Erblassers zu verwalten und das Vermögen zu erhalten. Er muss darauf achten, dass der Wert des Erbes nicht sinkt, und ist verpflichtet, das Erbe im Sinne des Nacherben zu nutzen. Insbesondere bei größeren Vermögenswerten oder Immobilien ist die ordnungsgemäße Verwaltung wichtig.
3. Rechte des Nacherben
Der Nacherbe erhält das Vermögen erst nach dem Tod des Vorerben. Zu diesem Zeitpunkt hat der Nacherbe dann das vollständige Eigentum und die freien Verfügungsrechte über das Erbe. Auch wenn der Vorerbe vorzeitig auf das Erbe zugreifen kann, bleibt das Vermögen in der Hand des Nacherben, sobald der Vorerbe verstirbt.