Die Notwendigkeit, einen bestimmten Ausweis zu wählen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gesetzlich vorgeschrieben ist der Bedarfsausweis für Gebäude mit maximal vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut wurden. Für neuere Gebäude oder größere Wohnanlagen kann der Verbrauchsausweis ausreichen. Diese Regelungen sind darauf ausgelegt, den potenziellen Energieverbrauch transparent zu machen und Anreize für energetische Verbesserungen zu bieten.