1. Notwendigkeit: Ein Erbschein ist nicht in jedem Fall erforderlich. Wenn beispielsweise alle Vermögenswerte des Verstorbenen in einem gemeinsamen Bankkonto gehalten wurden und es keine Streitigkeiten über die Erbfolge gibt, kann auf den Erbschein möglicherweise verzichtet werden.
2. Kosten: Der Antrag auf einen Erbschein ist kostenpflichtig und richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Es können zusätzliche Gebühren für die Beantragung oder die Einschaltung eines Notars anfallen.
3. Alternativen: In einigen Fällen, insbesondere wenn ein notarielles Testament vorliegt, kann der Erbschein durch andere rechtliche Dokumente ersetzt werden. In solchen Fällen kann das Nachlassgericht direkt das Erbe anerkennen.