Das Finanzamt verlangt konkrete Nachweise, um die Eigennutzung zu belegen. Dazu gehören unter anderem:
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts
- Rechnungen von Versorgern (Strom, Wasser, Internet) auf Ihren Namen
- Wohnsitzbestätigung vom Vermieter (bei Eigentumswohnungen innerhalb einer WEG)
- ggf. Zeugenaussagen (Nachbarn, Hausverwalter)
Tipp: Halten Sie diese Dokumente immer griffbereit, wenn ein Verkauf geplant ist – das erleichtert die Argumentation beim Finanzamt.