Beispiel 1: Einfamilienhaus in einem Wohngebiet
Wenn Sie in einem Wohngebiet ein Einfamilienhaus errichten möchten und das Gebäude eine Höhe von 8 Metern hat, müsste laut der gängigen Berechnungsformel die Abstandsfläche mindestens 3,2 Meter betragen (8 Meter × 0,4 = 3,2 Meter). Das bedeutet, dass Ihr Gebäude mindestens 3,2 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen muss.
Beispiel 2: Erweiterung eines Gebäudes
Wenn Sie ein bestehendes Gebäude erweitern möchten, müssen Sie ebenfalls die Abstandsflächen beachten. Angenommen, Sie möchten einen Anbau an der Seite Ihres Hauses errichten, der 5 Meter hoch ist. In diesem Fall müssen Sie dafür sorgen, dass der Anbau mindestens 2 Meter (5 Meter × 0,4 = 2 Meter) von der Grenze zum Nachbargrundstück entfernt ist.