Es gibt einige grundlegende Regelungen, die Sie bei der Berechnung der AfA beachten sollten:
Nutzungsdauer: Die AfA kann nur für Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden, die abnutzbar sind. Dazu gehören beispielsweise Gebäude, Fahrzeuge und Maschinen. Die Nutzungsdauer ist gesetzlich festgelegt oder basiert auf Erfahrungswerten und wird für jedes Wirtschaftsgut individuell bestimmt.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten: Die AfA berechnet sich immer auf Basis der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Diese umfassen den Kaufpreis sowie etwaige
Nebenkosten wie Transport, Installation oder Schulungskosten.
Beginn der AfA: Die AfA beginnt in dem Jahr, in dem das Wirtschaftsgut in Betrieb genommen wird. Bei Immobilien beginnt die AfA beispielsweise mit dem Jahr, in dem die Immobilie genutzt wird.