AfA: Absetzung für Abnutzung im Steuerrecht

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist ein zentraler Begriff im deutschen Steuerrecht, der vor allem für Unternehmer, Selbstständige und Immobilienbesitzer von Bedeutung ist. Sie beschreibt eine Möglichkeit, die Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern über mehrere Jahre steuerlich geltend zu machen. Insbesondere für Investitionen in Maschinen, Gebäude oder Fahrzeuge stellt die AfA eine wertvolle Möglichkeit dar, die Steuerlast zu senken und die Wirtschaftlichkeit von Anschaffungen zu verbessern. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau hinter der AfA steckt, wie sie funktioniert und wie Sie sie richtig in Ihrer Steuererklärung anwenden können.

Was ist AfA?

Die AfA ist die steuerliche Abschreibung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Sie dient dazu, den Wertverlust von Vermögensgegenständen wie Maschinen, Fahrzeugen oder Immobilien zu berücksichtigen und diese Verluste steuerlich geltend zu machen. Da diese Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre hinweg genutzt werden, können Sie die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilen. Dies führt zu einer jährlichen Steuerersparnis, da die AfA als Betriebsausgabe oder Werbungskosten von der Steuer abgesetzt wird.

Beispiel: AfA bei einem Fahrzeug
Angenommen, Sie haben ein Auto für 20.000 Euro gekauft, das über eine Nutzungsdauer von 6 Jahren abgeschrieben wird. Jährlich können Sie in diesem Fall 3.333,33 Euro (20.000 Euro / 6 Jahre) als AfA absetzen. Dies reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen und senkt somit Ihre Steuerlast.
Erfahren Sie, was die AfA (Absetzung für Abnutzung) bedeutet und wie Sie diese Steuerersparnis korrekt anwenden können. Tipps zur Berechnung der AfA bei Immobilien und Fahrzeugen!

Arten der AfA

Die AfA kann auf verschiedene Weisen berechnet werden. Es gibt zwei Hauptarten der AfA, die von der Art des Wirtschaftsgutes und der gewählten Methode abhängen:

1. Lineare AfA

Die lineare AfA ist die häufigste Methode. Dabei wird der Anschaffungswert des Wirtschaftsgutes gleichmäßig auf die Jahre verteilt, in denen es genutzt wird. Sie erhalten also jedes Jahr den gleichen Betrag als Steuerabzug.
Beispiel:
Ein Computer kostet 3.000 Euro und hat eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 Jahren. Die lineare AfA beträgt 1.000 Euro pro Jahr (3.000 Euro / 3 Jahre).

2. Degressive AfA

Die degressive AfA ermöglicht es, in den ersten Jahren nach der Anschaffung höhere Abschreibungen vorzunehmen. Diese Methode führt zu einer höheren Steuerersparnis in den ersten Jahren und sinkt mit der Zeit. Diese Methode ist jedoch seit 2008 für bewegliche Wirtschaftsgüter nicht mehr in allen Fällen zulässig, es sei denn, es handelt sich um spezielle Regelungen, wie etwa für bestimmte Investitionen.
Beispiel:
Ein Maschinenpark mit einem Anschaffungswert von 100.000 Euro könnte zu Beginn mit 20% jährlich abgeschrieben werden. Dies würde im ersten Jahr eine AfA von 20.000 Euro ergeben, im zweiten Jahr 16.000 Euro und so weiter.

Wichtige Regelungen zur AfA

Es gibt einige grundlegende Regelungen, die Sie bei der Berechnung der AfA beachten sollten:
Nutzungsdauer: Die AfA kann nur für Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden, die abnutzbar sind. Dazu gehören beispielsweise Gebäude, Fahrzeuge und Maschinen. Die Nutzungsdauer ist gesetzlich festgelegt oder basiert auf Erfahrungswerten und wird für jedes Wirtschaftsgut individuell bestimmt.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten: Die AfA berechnet sich immer auf Basis der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Diese umfassen den Kaufpreis sowie etwaige Nebenkosten wie Transport, Installation oder Schulungskosten.
Beginn der AfA: Die AfA beginnt in dem Jahr, in dem das Wirtschaftsgut in Betrieb genommen wird. Bei Immobilien beginnt die AfA beispielsweise mit dem Jahr, in dem die Immobilie genutzt wird.

AfA bei Immobilien

Ein besonders häufiges Beispiel für die Anwendung der AfA ist die Abschreibung von Immobilien. Hier können Sie die Gebäudeabschreibung über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren vornehmen, wobei die jährliche AfA auf den Gebäudeanteil (nicht auf den Grundstücksanteil) begrenzt ist.
Beispiel für Immobilien:
Wenn Sie ein Gebäude für 300.000 Euro kaufen und der Grundstücksanteil 100.000 Euro beträgt, können Sie nur die verbleibenden 200.000 Euro als AfA ansetzen. Bei einer typischen Nutzungsdauer von 50 Jahren ergibt sich eine jährliche AfA von 4.000 Euro.

Wichtig zu wissen!

1. Abschreibungen nur für abnutzbare Güter: AfA kann nur für abnutzbare Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden. Grundstücke und nicht abnutzbare Vermögenswerte sind davon ausgenommen.
2. Sonderabschreibungen: In einigen Fällen sind auch Sonderabschreibungen möglich, die es ermöglichen, in den ersten Jahren höhere Beträge abzuschreiben.
3. AfA bei Immobilien: Bei Immobilien können Sie die AfA nur auf den Gebäudeanteil und nicht auf das Grundstück anwenden.

Fazit

Die AfA ist ein wichtiges Instrument im Steuerrecht, das es ermöglicht, die Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern über die Jahre steuerlich geltend zu machen. Dies führt zu einer Reduktion der Steuerlast und fördert die Investitionsbereitschaft. Besonders für Unternehmer, Immobilienbesitzer und Selbstständige ist die AfA ein wertvolles Mittel zur langfristigen Steueroptimierung. Wenn Sie AfA korrekt anwenden, können Sie Ihre Steuerlast deutlich senken und Ihre Liquidität verbessern.
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