AfA: Absetzung für Abnutzung im Steuerrecht
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist ein zentraler Begriff im deutschen Steuerrecht, der vor allem für Unternehmer, Selbstständige und Immobilienbesitzer von Bedeutung ist. Sie beschreibt eine Möglichkeit, die Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern über mehrere Jahre steuerlich geltend zu machen. Insbesondere für Investitionen in Maschinen, Gebäude oder Fahrzeuge stellt die AfA eine wertvolle Möglichkeit dar, die Steuerlast zu senken und die Wirtschaftlichkeit von Anschaffungen zu verbessern. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau hinter der AfA steckt, wie sie funktioniert und wie Sie sie richtig in Ihrer Steuererklärung anwenden können.